Nützliche Informationen über Istrien

Reisedokumente

Für die Einreise nach Kroatien benötigen Sie einen gültigen Reisepass oder ein anderes Dokument, das aufgrund einer internationalen Vereinbarung anerkannt ist. Für einige Staaten reicht auch der gültige Personalausweis, mit dem die Identität und Staatsangehörigkeit der betreffenden Person belegt wird.

Weitere Informationen:
Ministerium für auswärtige Angelegenheiten

Zollbestimmungen

Die geltenden Zollvorschriften der Republik Kroatien entsprechen fast vollkommen den Vorschriften und Standards der EU-Länder. Hinsichtlich der Einfuhr von Gütern nichtkommerzieller Natur für den persönlichen Gebrauch sind nur Waren im Wert von bis 1.000 Kuna zoll- und mehrwertsteuerfrei.

Weitere Informationen:
Zollamt

Reisegepäck

Ausländische Staatsangehörige können ihr persönliches Reisegepäck ohne Einschränkungen einführen. Ausländische Währungen im Wert von bis zu 10.000 Euro können unbeschränkt ein- und ausgeführt werden sowie die Landeswährung in Höhe von bis zu 15.000 HRK. Höhere Beträge als aufgeführt, sowie wertvollere professionelle Ausrüstung und technische Geräte sind dem Zollbeamten am Grenzübergang zu melden.

Geld

Die amtliche Währung in Istrien und Kroatien ist die Kuna. Die meisten Hotels, Restaurants und Geschäfte akzeptieren Kreditkarten(American Express, Diners Club, Eurocard/Mastercard, Visa) als Zahlungsmittel. Fremde Währungen können in Banken, Wechselstuben, auf Postämtern sowie in den meisten Reisebüros, Hotels, Campingplätzen und Marinas gewechselt werden.

Weitere Informationen:
Kursliste

Gesundheitswesen

In allen größeren Städten in Kroatien gibt es Krankenhäuser und Kliniken und in kleineren Ortschaften Ambulanzen und Apotheken. Ausländische Touristen, die in ihrem Land pflichtversichert sind, sind während ihres Aufenthaltes in der Republik Kroatien von der Zahlung für medizinische Notfallversorgung befreit, sofern Kroatien mit dem Herkunftsland ein Abkommen über Sozialversicherungsleistungen abgeschlossen hat, d.h. wenn Sie aufgrund dieses Abkommens im Besitz einer Bestätigung über ihren Krankenversicherungsschutz sind. Personen, die aus Ländern kommen, mit denen Kroatien kein Abkommen abgeschlossen hat, tragen die Kosten ihres Gesundheitsschutzes selbst.

Reisen mit Haustieren

Die Einreise von Haustieren in die Republik Kroatien ist nur mit gültigem Tierarztzeugnis über den Gesundheitszustand der Tiere möglich. Die Haustiere müssen gegen Tollwut geimpft und mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Der Besitzer oder Haustierführer muss zusätzlich zum Haustier einen gültigen Reisepass oder ein Tierarztzeugnis, ausgegeben vom zuständigen Tierarzt vorweisen

Weitere Informationen:
Zollamt

Öffnungszeiten

Während der Urlaubssaison sind die meisten Geschäfte werktags, einschließlich der Wochenenden von 8 bis 22 Uhr geöffnet, außer an Feiertagen. Die regulären Geschäftszeiten während des Jahres sind werktags von 8 bis 19 Uhr, samstags meistens von 8 bis 13 Uhr, sonntags geschlossen. Behörden und Ämter arbeiten in der Regel von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr. Für detaillierte Informationen zu den Öffnungszeiten steht Ihnen der Tourismusverband in unseren Städten zur Verfügung.
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